ORF STELLENAUSSCHREIBUNG

zur Besetzung folgender Funktionen im Österreichischen Rundfunk (ORF) für eine fünfjährige Funktionsperiode ab 1. Jänner 2027:

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR PROGRAMM UND BRANDS

mit Zuständigkeit für insbesondere Zentrale Programmplanung, Programm-Marken und programmliche Verantwortung in den Bereichen Kultur, Bildung, Zeitgeschehen, Religion, Film und Serien, Sport, Unterhaltung, Magazine, Newsgathering, Promotion, digitale Archive und Projekte.

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR AUDIENCE UND PLATTFORMEN

mit Zuständigkeit für insbesondere Strategische Programmplanung, Distribution sowie Plattform- und Portfolio-Steuerung (ORF ON, ORF Sound, Radio, Podcast), Audience- und Zielgruppen-Management sowie Nutzung, Daten und UX, Research.

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR FINANZEN UND VERWALTUNG

mit Zuständigkeit für insbesondere Finanzen, Controlling, Beteiligungsmanagement, Programmeinkauf und Rechtemanagement, Beschaffung und Liegenschaften. 

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR TECHNOLOGIE UND INNOVATION 

mit Zuständigkeit für insbesondere IT, Anlagentechnik, Infrastrukturtechnik, Produktionsbetrieb, technisches Innovationsmanagement, Facility Management.

LANDESDIREKTOREN / LANDESDIREKTORINNEN FÜR DIE NEUN BUNDESLÄNDER

Aufgaben der Direktoren und Direktorinnen bzw. Landesdirektoren und Landesdirektorinnen

Die Direktoren/Direktorinnen und Landesdirektoren/Landesdirektorinnen erfüllen die im ORF-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 26/2026, beschriebenen Aufgaben, insbesondere haben sie im Rahmen der langfristigen Pläne für Programm, Technik und Finanzen, der Stellenpläne sowie der Jahressendeschemen die laufenden Geschäfte ihres Bereiches sowie die ihnen gemäß Geschäftsverteilung zugeordneten Aufgaben selbständig zu führen.


Anforderungen an die Direktoren und Direktorinnen bzw. Landesdirektoren und Landesdirektorinnen

Bestellt werden darf nur, wer voll geschäftsfähig ist sowie eine für die Aufgaben relevante Vorbildung oder eine fünfjährige einschlägige oder hinsichtlich des Aufgabenbereichs verwandte Berufserfahrung nachweisen kann. Alle Bewerber und Bewerberinnen haben der Bewerbung eine ausdrückliche schriftliche Erklärung beizufügen, dass keine Ausschlussgründe und keine Gründe nach § 26 Abs 3 ORF-Gesetz vorliegen.
Für die Ausübung der Funktionen eines Direktors/einer Direktorin und eines Landesdirektors/einer Landesdirektorin werden weiters die nachstehenden besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:

a)   Abgeschlossenes Hochschulstudium, welches zur Ausübung der jeweiligen ausgeschriebenen Funktion befähigt, vorzugsweise in den Fachrichtungen Recht, Wirtschaft oder Medienmanagement oder dem Studium gleichartige Berufserfahrung;
b)   Führungserfahrung bzw. nachgewiesene Befähigung zur Übernahme komplexer und verantwortungsvoller Führungsaufgaben, sehr gute direktionsspezifische Kenntnisse sowie organisatorische Fähigkeiten für die Leitung einer Direktion bzw. Landesdirektion;
c)   Strategiekompetenz für die Weiterentwicklung der jeweiligen Direktion bzw. Landesdirektion;
d)   Kenntnisse des ORF-Gesetzes;
e)   Sehr gute analytische Fähigkeiten, Fähigkeit zur Lösung komplexer Problemstellungen und kreative Offenheit;
f)   Hohe soziale Kompetenz.

Die Funktion eines Direktors/einer Direktorin bzw. eines Landesdirektors/einer Landesdirektorin verlangt Vertrauenswürdigkeit, Unbescholtenheit und ein Verhalten, das die Glaubwürdigkeit eines öffentlich‑rechtlichen Medienunternehmens sicherstellt. Bewerber bzw. Bewerberinnen, die zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch eingeladen werden, werden vom Generaldirektor zu ihren subjektiven Einstellungen befragt:

  • Starke Überzeugung für ein öffentlich-rechtliches Medienunternehmen;
  • Identifikation mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, den Programmgrundsätzen (Objektivität, Meinungsvielfalt, Achtung der Menschenwürde etc.) sowie den Programmrichtlinien des ORF.

Termine und Unterlagen

Bewerbungen müssen bis längstens 14. Juli 2026, 24:00 Uhr beim für die Funktionsperiode 2027 bis 2031 bestellten Generaldirektor des ORF,
Dr. Clemens Pig, unter folgender E-Mail-Adresse eingelangt sein: direktorenbestellungen@orf.at 
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht (§ 30g ORF-Gesetz).
Das Verfahren sowie die inhaltlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Funktionen sind in der vom Stiftungsrat beschlossenen Geschäftsordnung (Ausführungsbestimmung zu § 7 Abs 7 GO) geregelt.
Bewerber und Bewerberinnen werden insbesondere um Angabe der konkreten Gründe ersucht, die sie für die Bestellung geeignet erscheinen lassen. Sie werden weiters um die Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs und eines Konzepts zur mittel- und langfristigen Entwicklung der jeweiligen Direktion bzw. Landesdirektion einschließlich Vorschlägen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im ORF entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ersucht. 
Zu jedem der in Punkt a) - f) genannten Kriterien ist ein aussagekräftiges schriftliches Statement abzugeben, verbunden mit entsprechenden Nachweisen bzw. Referenzen. Zum Nachweis der Unbescholtenheit ist der Bewerbung eine aktuelle Strafregisterbescheinigung beizulegen.

Grundsätzliches zum Bestellungsverfahren

Der Generaldirektor wird ein Auswahlverfahren durchführen, das sich ausschließlich an objektiven Kriterien (Qualifikation, Berufserfahrung, Eignung für den jeweiligen Geschäftsbereich, Managementkompetenzen) orientiert. Dieses besteht in einer fachlichen Beurteilung der oben angeführten Ausschreibungskriterien, des vorgelegten Konzepts und gegebenenfalls Bewerbungsgesprächen mit den bestgeeigneten Bewerbern/Bewerberinnen. Das Auswahlverfahren wird dokumentiert.
Die Bestellung der Direktoren/Direktorinnen bzw. Landesdirektoren/Landesdirektorinnen erfolgt auf Vorschlag des Generaldirektors durch den Stiftungsrat. Der Generaldirektor bestimmt als Teil seines Vorschlagsrechts, ob über seinen Antrag einzeln oder en bloc abgestimmt werden soll.
Der Generaldirektor wird seinen Vorschlag nachvollziehbar begründen und die Kriterien angeben, nach denen er dem vorgeschlagenen Bewerber/der vorgeschlagenen Bewerberin den Vorzug gegenüber den anderen Bewerbern/Bewerberinnen gegeben hat. Jedes Mitglied des Stiftungsrats hat das Recht, die jeweils für die Funktion eines Direktors/einer Direktorin bzw. eines Landesdirektors/einer Landesdirektorin vorgeschlagene Persönlichkeit in der Bestellungssitzung zu befragen.
Die Entscheidung über die Vertragsgestaltung erfolgt gesondert von der Bestellung der Direktoren und Direktorinnen bzw. Landesdirektoren und Landesdirektorinnen unter Berücksichtigung eines internationalen Vergleichs und der Vorgaben der Vergütungsarbeitsgruppe.
Für die Landesdirektoren und Landesdirektorinnen gilt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung ein Jahresgehalt von mindestens € 95.132,80 brutto. Ein höheres Gehalt ist insbesondere von Ausbildung und Berufserfahrung abhängig. 
Mit der Bestellung zum Direktor/zur Direktorin bzw. zum Landesdirektor/zur Landesdirektorin ist die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten/zur verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG verbunden.


Für den Österreichischen Rundfunk
Dr. Clemens Pig


 

ORF STELLENAUSSCHREIBUNG

zur Besetzung folgender Funktionen im Österreichischen Rundfunk (ORF) für eine fünfjährige Funktionsperiode ab 1. Jänner 2027:

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR PROGRAMM UND BRANDS

mit Zuständigkeit für insbesondere Zentrale Programmplanung, Programm-Marken und programmliche Verantwortung in den Bereichen Kultur, Bildung, Zeitgeschehen, Religion, Film und Serien, Sport, Unterhaltung, Magazine, Newsgathering, Promotion, digitale Archive und Projekte.

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR AUDIENCE UND PLATTFORMEN

mit Zuständigkeit für insbesondere Strategische Programmplanung, Distribution sowie Plattform- und Portfolio-Steuerung (ORF ON, ORF Sound, Radio, Podcast), Audience- und Zielgruppen-Management sowie Nutzung, Daten und UX, Research.

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR FINANZEN UND VERWALTUNG

mit Zuständigkeit für insbesondere Finanzen, Controlling, Beteiligungsmanagement, Programmeinkauf und Rechtemanagement, Beschaffung und Liegenschaften. 

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR TECHNOLOGIE UND INNOVATION 

mit Zuständigkeit für insbesondere IT, Anlagentechnik, Infrastrukturtechnik, Produktionsbetrieb, technisches Innovationsmanagement, Facility Management.

LANDESDIREKTOREN / LANDESDIREKTORINNEN FÜR DIE NEUN BUNDESLÄNDER

Aufgaben der Direktoren und Direktorinnen bzw. Landesdirektoren und Landesdirektorinnen

Die Direktoren/Direktorinnen und Landesdirektoren/Landesdirektorinnen erfüllen die im ORF-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 26/2026, beschriebenen Aufgaben, insbesondere haben sie im Rahmen der langfristigen Pläne für Programm, Technik und Finanzen, der Stellenpläne sowie der Jahressendeschemen die laufenden Geschäfte ihres Bereiches sowie die ihnen gemäß Geschäftsverteilung zugeordneten Aufgaben selbständig zu führen.


Anforderungen an die Direktoren und Direktorinnen bzw. Landesdirektoren und Landesdirektorinnen

Bestellt werden darf nur, wer voll geschäftsfähig ist sowie eine für die Aufgaben relevante Vorbildung oder eine fünfjährige einschlägige oder hinsichtlich des Aufgabenbereichs verwandte Berufserfahrung nachweisen kann. Alle Bewerber und Bewerberinnen haben der Bewerbung eine ausdrückliche schriftliche Erklärung beizufügen, dass keine Ausschlussgründe und keine Gründe nach § 26 Abs 3 ORF-Gesetz vorliegen.
Für die Ausübung der Funktionen eines Direktors/einer Direktorin und eines Landesdirektors/einer Landesdirektorin werden weiters die nachstehenden besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:

a)   Abgeschlossenes Hochschulstudium, welches zur Ausübung der jeweiligen ausgeschriebenen Funktion befähigt, vorzugsweise in den Fachrichtungen Recht, Wirtschaft oder Medienmanagement oder dem Studium gleichartige Berufserfahrung;
b)   Führungserfahrung bzw. nachgewiesene Befähigung zur Übernahme komplexer und verantwortungsvoller Führungsaufgaben, sehr gute direktionsspezifische Kenntnisse sowie organisatorische Fähigkeiten für die Leitung einer Direktion bzw. Landesdirektion;
c)   Strategiekompetenz für die Weiterentwicklung der jeweiligen Direktion bzw. Landesdirektion;
d)   Kenntnisse des ORF-Gesetzes;
e)   Sehr gute analytische Fähigkeiten, Fähigkeit zur Lösung komplexer Problemstellungen und kreative Offenheit;
f)   Hohe soziale Kompetenz.

Die Funktion eines Direktors/einer Direktorin bzw. eines Landesdirektors/einer Landesdirektorin verlangt Vertrauenswürdigkeit, Unbescholtenheit und ein Verhalten, das die Glaubwürdigkeit eines öffentlich‑rechtlichen Medienunternehmens sicherstellt. Bewerber bzw. Bewerberinnen, die zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch eingeladen werden, werden vom Generaldirektor zu ihren subjektiven Einstellungen befragt:

  • Starke Überzeugung für ein öffentlich-rechtliches Medienunternehmen;
  • Identifikation mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, den Programmgrundsätzen (Objektivität, Meinungsvielfalt, Achtung der Menschenwürde etc.) sowie den Programmrichtlinien des ORF.

Termine und Unterlagen

Bewerbungen müssen bis längstens 14. Juli 2026, 24:00 Uhr beim für die Funktionsperiode 2027 bis 2031 bestellten Generaldirektor des ORF,
Dr. Clemens Pig, unter folgender E-Mail-Adresse eingelangt sein: direktorenbestellungen@orf.at 
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht (§ 30g ORF-Gesetz).
Das Verfahren sowie die inhaltlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Funktionen sind in der vom Stiftungsrat beschlossenen Geschäftsordnung (Ausführungsbestimmung zu § 7 Abs 7 GO) geregelt.
Bewerber und Bewerberinnen werden insbesondere um Angabe der konkreten Gründe ersucht, die sie für die Bestellung geeignet erscheinen lassen. Sie werden weiters um die Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs und eines Konzepts zur mittel- und langfristigen Entwicklung der jeweiligen Direktion bzw. Landesdirektion einschließlich Vorschlägen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im ORF entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ersucht. 
Zu jedem der in Punkt a) - f) genannten Kriterien ist ein aussagekräftiges schriftliches Statement abzugeben, verbunden mit entsprechenden Nachweisen bzw. Referenzen. Zum Nachweis der Unbescholtenheit ist der Bewerbung eine aktuelle Strafregisterbescheinigung beizulegen.

Grundsätzliches zum Bestellungsverfahren

Der Generaldirektor wird ein Auswahlverfahren durchführen, das sich ausschließlich an objektiven Kriterien (Qualifikation, Berufserfahrung, Eignung für den jeweiligen Geschäftsbereich, Managementkompetenzen) orientiert. Dieses besteht in einer fachlichen Beurteilung der oben angeführten Ausschreibungskriterien, des vorgelegten Konzepts und gegebenenfalls Bewerbungsgesprächen mit den bestgeeigneten Bewerbern/Bewerberinnen. Das Auswahlverfahren wird dokumentiert.
Die Bestellung der Direktoren/Direktorinnen bzw. Landesdirektoren/Landesdirektorinnen erfolgt auf Vorschlag des Generaldirektors durch den Stiftungsrat. Der Generaldirektor bestimmt als Teil seines Vorschlagsrechts, ob über seinen Antrag einzeln oder en bloc abgestimmt werden soll.
Der Generaldirektor wird seinen Vorschlag nachvollziehbar begründen und die Kriterien angeben, nach denen er dem vorgeschlagenen Bewerber/der vorgeschlagenen Bewerberin den Vorzug gegenüber den anderen Bewerbern/Bewerberinnen gegeben hat. Jedes Mitglied des Stiftungsrats hat das Recht, die jeweils für die Funktion eines Direktors/einer Direktorin bzw. eines Landesdirektors/einer Landesdirektorin vorgeschlagene Persönlichkeit in der Bestellungssitzung zu befragen.
Die Entscheidung über die Vertragsgestaltung erfolgt gesondert von der Bestellung der Direktoren und Direktorinnen bzw. Landesdirektoren und Landesdirektorinnen unter Berücksichtigung eines internationalen Vergleichs und der Vorgaben der Vergütungsarbeitsgruppe.
Für die Landesdirektoren und Landesdirektorinnen gilt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung ein Jahresgehalt von mindestens € 95.132,80 brutto. Ein höheres Gehalt ist insbesondere von Ausbildung und Berufserfahrung abhängig. 
Mit der Bestellung zum Direktor/zur Direktorin bzw. zum Landesdirektor/zur Landesdirektorin ist die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten/zur verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG verbunden.


Für den Österreichischen Rundfunk
Dr. Clemens Pig